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  • 22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa · X R 19/09

    Rentenbesteuerung, Erwerbsminderungsrente, Ertragsanteil, Leibrente

    Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr

    Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente nach dem Alterseinkünftegesetz: Unterliegt eine von der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1. Juni 2004 bezogene und erst im Jahr 2006 ausgezahlte Rente wegen Erwerbsminderung - auch soweit sie auf das Jahr 2004 entfällt - einem Besteuerungsanteil von 50 % oder ist diese abgekürzte Leibrente weiterhin nur mit dem Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV zu versteuern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 19/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 11.3.2009 7 K 3215/08 E

    Normen: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStDV § 55 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 13.04.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger