21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 2 Nr 2 · III R 26/09
Kindergeld, Spätaussiedler, Anerkennung, Gesetzeslücke, Antrag, Klagegegenstand
Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:18 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr
Kindergeld für abgelehnten Spätaussiedler mit folgender Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG: Enthält § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG eine planwidrige Gesetzeslücke, die in verfassungskonformer Auslegung dahingehend zu schließen ist, dass Aspiranten auf die Anerkennung als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit, die aufgrund eines Aufnahmebescheides eingereist sind, für die Dauer des Anerkennungsverfahrens keines Aufenthaltstitels bedürfen? Ist der Kindergeldantrag mit der Einspruchsentscheidung erledigt, so dass kein weiterer Anspruch auf Kindergeld aus diesem Antrag abgeleitet werden kann, der Klagezeitraum somit begrenzt ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 26/09
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 12.12.2008 7 K 1108/2008
Normen: EStG § 62 Abs 2 Nr 2, GG Art 116, AuslG § 30 Abs 3
Erledigt durch: Beschluss vom 11.11.2011 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Verwaltung