21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 · III R 24/09
Kindergeld, Behinderung, Unterhalt
Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:18 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr
Setzt der Kindergeldanspruch für den über 27 Jahre alten, behinderten (50 v.H.), eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehenden, betreuten Sohn voraus, dass nicht nur die Behinderung, sondern auch die durch die Behinderung bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist? Mangelnde Sachaufklärung zum Einkommen des Kindes und damit zur Unmöglichkeit, sich selbst zu unterhalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 24/09
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 26.6.2008 5 K 288/08 (Kg)
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 04.08.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger