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  • 22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 24/09

    Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Zweijahresfrist, Gutachten

    Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:25 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr

    Steht die Berücksichtigung von wertmindernden Faktoren (zwischenzeitlich festgestellter Wertverlust der Immobilie) im Rahmen eines Rückerwerbs der Anwendung des § 16 GrEStG entgegen? Wurde die Zwei-Jahres-Frist versäumt, da bei Abschluss des Rückkaufvertrages das Bewertungsgutachten noch nicht vorlag und ein fiktiver Kaufpreis eingesetzt wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 24/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 22.1.2009 8 K 5035/06 GrE; 8 K 5036/06 GrE

    Normen: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 16 Abs 1 Nr 1, BGB § 854

    Erledigt durch: Urteil vom 22.06.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger