08.04.2009
Finanzgericht Münster: Urteil vom 22.01.2009 – 8 K 5035/06
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Tenor:
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerinnen.
Die Revision wird zugelassen.
RechtsgebieteBGB, FGO, GrEStG, InvG, KAGG