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  • 08.04.2009

    Finanzgericht Münster: Urteil vom 22.01.2009 – 8 K 5035/06

    Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    Tenor:

    Die Klagen werden abgewiesen.

    Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerinnen.

    Die Revision wird zugelassen.

    RechtsgebieteBGB, FGO, GrEStG, InvG, KAGG