21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 19/09
Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Probezeit
Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:21 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen (verfrüht) erteilter Pensionszusage: Darf eine Pensionszusage auch innerhalb der noch bestehenden Probezeit für die neu übernommene Tätigkeit als (weiterer) Geschäftsführer erteilt werden, wenn der neu bestellte Geschäftsführer bereits seit einem Jahrzehnt als kaufmännischer Angestellter in dem Betrieb tätig war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 19/09
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 3.12.2008 1 K 1377/04
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 17.03.2010.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger