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  • 16.11.2010 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 Abs 1 Nr 1 · X R 11/09

    Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Steuerschuldner, Steuerfestsetzung

    Letzte Änderung: 16. November 2010, 13:51 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr

    Kann aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters ausgeübt wird und deren Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangt sind, Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter festgesetzt werden? Neuerwerb im Sinne des § 35 Abs. 1 InsO?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 11/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 11.12.2008 4 K 1394/2007

    Normen: InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 35 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.05.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung