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  • 21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 4 · X R 2/09

    Freibetrag, Veräußerungsgewinn, Beteiligung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr

    Berücksichtigung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG für Veräußerungsgewinn aus gewerblicher Beteiligung: Tritt der Verbrauch des Freibetrags nicht durch eine frühere nicht mehr änderbare unberechtigte Berücksichtigung für einen Veräußerungsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit ein? Ist der Freibetrag einkunftsartbezogen oder personenbezogen - kann er für jede der drei Gewinneinkunftsarten je einmal oder insgesamt nur einmal im Leben gewährt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 2/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 16.12.2008 8 K 4495/07 E

    Normen: EStG § 16 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 21.07.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger