21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 4 · X R 2/09
Freibetrag, Veräußerungsgewinn, Beteiligung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr
Berücksichtigung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG für Veräußerungsgewinn aus gewerblicher Beteiligung: Tritt der Verbrauch des Freibetrags nicht durch eine frühere nicht mehr änderbare unberechtigte Berücksichtigung für einen Veräußerungsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit ein? Ist der Freibetrag einkunftsartbezogen oder personenbezogen - kann er für jede der drei Gewinneinkunftsarten je einmal oder insgesamt nur einmal im Leben gewährt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 2/09
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 16.12.2008 8 K 4495/07 E
Normen: EStG § 16 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 21.07.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger