Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 08.11.2010 · Erledigtes Verfahren · MilchGarMV § 3 · VII R 45/08

    Milchabgabe, Pächter, Milcherzeuger

    Letzte Änderung: 8. November 2010, 13:50 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr

    Erhebung von Milchabgabe vom Verpächter, weil der Pächter nicht als Milcherzeuger anerkannt worden ist.
    Kann nicht von einer selbständigen Bewirtschaftung der gepachteten Produktionseinheiten ausgegangen werden, wenn u.a.
    - der Pächter mehrere hundert Kilometer vom gepachteten Betrieb entfernt ansässig ist,
    - das Futter vom Verpächter zur Verfügung gestellt wird, dem auch die Befruchtung der verpachteten Tiere vorbehalten ist,
    - der Viehbestand nicht in der Datenbank auf den Pächter eingetragen ist,
    - in 2 Monaten für knapp 200 Tiere keine tierärztlichen Leistungen für den Pächter, der hierfür vertragsgemäß aufkommen müsste, angefallen sind,
    - dem Pächter bei Minderung der Milchproduktion um 20% ein jederzeitiges Kündigungsrecht zusteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 45/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 28.4.2008 4 K 80/07

    Normen: MilchGarMV § 3, EGV 1760/2000 Art 7

    Erledigt durch: Urteil vom 26.05.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung