24.01.2012 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 3 Abs 1 S 2 · III R 6/09
Sanierung, Kumulationsverbot, Rückwirkung, Treu und Glauben, Herstellungsbeginn
Letzte Änderung: 24. Januar 2012, 12:47 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr
1) Investitionszulage für nachträgliche Herstellungskosten an Mietwohngebäude: Handelt es sich bei der Änderung des § 3 Abs. 1 S. 2 InvZulG durch das InvZulÄndG vom 20.12.2000 um eine unechte Rückwirkung, so dass nur Verkäufe vor Inkrafttreten des InvZulÄndG von der Anwendung des Kumulationsverbotes geschützt sind?
2) Beginn der Investition: Hat der am 13.12.2000 vom Gesellschafter der Klägerin als Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossene und am 21.12.2000 vom Käufer genehmigte Kauf- und Werkvertrag (für eine von fünf zu verkaufenden Eigentumswohnungen) die Wirkung einer verbindlichen Disposition?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 6/09
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 3.5.2007 2 K 425/04
Normen: InvZulG § 3 Abs 1 S 2, EStG § 7i
Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung