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  • 21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 1 Nr 1 · II R 5/09

    Erbschaftsteuer, Personengesellschaft, Gründung, Bewertungsabschlag, Stuttgarter Verfahren

    Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:38 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr

    Liegen die Voraussetzungen für eine Begünstigung nach § 13a ErbStG nicht vor, wenn eine vermögensverwaltend tätige GmbH & Co. KG im Zeitpunkt des Todes des beteiligten Erblassers noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, so dass am Stichtag noch keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG existierte?
    Rechtfertigt eine Verfügungsbeschränkung einen Bewertungsabschlag bei der Schätzung des gemeinen Werts der Anteile im Stuttgarter Verfahren und einen Ansatz als Nachlassverbindlichkeit bei der Alleinerbin?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 5/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 6.11.2008 3 K 2155/04 Erb

    Normen: ErbStG § 13a Abs 1 Nr 1, BewG § 11 Abs 2, BewG § 9 Abs 2 S 2, BewG § 9 Abs 3 S 2, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 02.03.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger