24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 237 Abs 4 · II R 2/09
Aussetzungszinsen, Erhebung, Unbilligkeit, Erlass
Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:04 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr
Ist das Finanzamt verpflichtet auf Aussetzungszinsen ganz oder teilweise zu verzichten, da die Erhebung wegen eines Verfahrensfehlers -mit dem der rechtswidrige aber wirksame Erbschaftsteuerbescheid behaftet ist- unbillig wäre? Setzt ein Zinsanspruch nach § 237 Abs. 1 AO voraus, dass sich die Aussetzung der Vollziehung auf eine wirksam festgesetzte Steuer bezieht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 2/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 23.10.2008 3 K 2274/06 AO
Normen: AO § 237 Abs 4, AO § 234 Abs 1, AO § 227, AO § 155 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 31.03.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger