19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 2 · III R 44/06
Kindergeld, Änderung, Grobes Verschulden, Rechtliches Gehör
Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Kindergeldrückforderung wegen falscher/fehlender Angaben im Antrag: Trifft die Klägerin am nachträglichen Bekanntwerden der Tatsache (dass sie nicht im Ausland tätig war) ein grobes Verschulden oder war sie wegen ihrer chronischen Alkoholerkrankung nicht in der Lage, vernunftgesteuert zu handeln?
Verletzung rechtlichen Gehörs und Verkennung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit durch das Finanzgericht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 44/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 23.11.2005 14 K 98/04
Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 2, GG Art 103 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.11.2006, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger