21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 Abs 1 · IV R 46/08
Erbbaurecht, Grundstück, Landwirtschaft, Entnahme, Gewillkürtes Betriebsvermögen
Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:44 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr
1. Führen entgeltliche und teilentgeltliche Bestellungen von Erbbaurechten zu Wohnzwecken an zuvor land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zur Zwangsentnahme dieser Grundstücke oder liegt weiterhin gewillkürtes Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs vor?
2. Wie ist die Geringfügigkeitsgrenze für die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen zu ermitteln, wenn bereits in früheren Wirtschaftsjahren Erbbaurechte zu Wohnzwecken eingeräumt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 46/08
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 16.5.2008 6 K 3233/03 E EFG 2008, 1939
Normen: EStG § 13 Abs 1, EStG § 4 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 24.03.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung