21.09.2012 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 4b · III R 95/08
Antrag, Antragstellung, Ablaufhemmung, Grundlagenbescheid, Nichtigkeit
Letzte Änderung: 21. September 2012, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr
Ablaufhemmung im Investitionszulage - Antragsverfahren: Ist das Schreiben eines FeststellungsFA, mit welchem dem WohnsitzFA die Nichtigkeit eines Feststellungs(Änderungs-)bescheides mitgeteilt wird, ein Grundlagenbescheid i.S.v. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO? Ist ein verwaltungsrechtlicher Streit, bei dem es nicht um den Erlass, sondern um die Aufhebung eines den Grundlagenbescheid ändernden Folgebescheids geht, geeignet zur Hemmung i.S.v. § 171 Abs. 10 AO? Liegt für das Jahr des Abschlusses der Investitionen (Fertigstellung der Wohngebäude in 2000) ein wirksamer Antrag auf Investitionszulage vor (ursprünglicher Antrag nur 1999 betreffend? Weitere Anträge nach Ablauf der Festsetzungsfrist eingegangen?)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 95/08
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 3.5.2007 13 K 1095/02
Normen: InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 4b, AO § 171 Abs 10, AO § 175 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 24.05.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger