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  • 21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 1 · X R 49/08

    Änderung, Neue Tatsache, Mitwirkungspflicht, Darlehen, Umwidmung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:16 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr

    Mögliche Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: Durfte das FA in den angefochtenen Bescheiden den bisher erfolgten Betriebsausgabenabzug von Darlehenszinsen - soweit diese dem eigenbetrieblich genutzten Teil eines Zweifamilienhauses zugeordnet wurden - mangels betrieblicher Veranlassung korrigieren oder hat der Kläger seiner Mitwirkungspflicht dadurch genügt, dass im Rahmen der Steuererklärungen die Umwidmung des Darlehens in der Bilanz vorgenommen und erläutert wurde und der Sachverhalt daher dem FA bekannt war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 49/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 10.1.2008 1 K 4908/04 E,G

    Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 88, AO § 90, EStG § 4 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 18.05.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger