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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · X R 46/08

    Gewinnermittlung, Einnahmeüberschussrechnung, Wahlrecht, Grundstückshandel

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:49 Uhr, Aufgenommen: 19. Dezember 2008, 10:31 Uhr

    Ist der Erlös aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung in die Berechnung des Gewinns aus gewerblichem Grundstückshandel einzubeziehen und durch Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG bereits im Streitjahr 1998 zu berücksichtigen oder ist der am 4.1.1999 auf dem Konto gutgeschriebene Kaufpreis durch Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG erst im Jahr 1999 zu erfassen? Wahlrecht für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, wenn sich erst Jahre später herausstellt, dass keine Überschusseinkünfte (Vermietung und Verpachtung) sondern Gewinneinkünfte (gewerblicher Grundstückshandel) vorliegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 46/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 26.2.2008 3 K 223/05 G

    Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 15

    Erledigt durch: Urteil vom 21.07.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger