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  • 22.09.2010 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 10 Abs 1 · V R 30/08

    Leistungsaustausch, Entgelt, Schadensersatz, Ermäßigter Steuersatz, Zuschuss

    Letzte Änderung: 22. September 2010, 11:19 Uhr, Aufgenommen: 19. Dezember 2008, 10:31 Uhr

    1. Wurden durch die Bebauung eines -zuvor von der Gemeinde erworbenen- Grundstücks mit einem Hallenbad und den Betrieb des Hallenbades steuerbare Leistungen an die Gemeinde erbracht, wenn die Gemeinde zum Ausgleich der Verluste einen entsprechenden Betrag zahlte?
    2. In welcher Höhe ist der erworbene Grund bei der Bemessung des Entgelts für die Leistung zu berücksichtigen?
    3. Unterliegen die Umsätze evtl. dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1993?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 30/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.8.2007 15 K 3621/01 U

    Normen: UStG 1993 § 10 Abs 1, UStG 1993 § 12 Abs 2 Nr 9

    Erledigt durch: Urteil vom 11.02.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger