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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 175 Abs 1 Nr 1 · III R 18/06

    Änderung, Folgebescheid, Bekanntgabe, Gewinnfeststellung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:29 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Das Finanzamt änderte den ESt-Bescheid als Folge eines geänderten Gewinnfeststellungsbescheides; der Einspruch gegen den ESt-Bescheid wurde zurückgenommen: Führt die Äußerung des Feststellungsfinanzamts im Einspruchsverfahren gegen den geänderten Gewinnfeststellungsbescheid, dass dieser nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben ist, sich das Einspruchsverfahren gegen den Gewinnfeststellungsbescheid erledigt und der ursprüngliche Feststellungsbescheid weiterhin Gültigkeit hat, als Verwaltungsakt zwangsweise zur Änderung des bestandskräftigen ESt-Bescheides?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 18/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 24.1.2006 II 242/04

    Normen: AO § 175 Abs 1 Nr 1, AO § 171 Abs 10, AO § 175 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger