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  • 22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · X R 42/08

    Forderung, Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Phasengleiche Aktivierung, Realisationsprinzip

    Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr

    Kann eine vom Betriebsunternehmen erteilte Pensionszusage im Besitzunternehmen erfolgswirksam als Forderung erfasst werden, soweit sie eine verdeckte Gewinnausschüttung der Betriebskapitalgesellschaft an den versorgungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer darstellt oder sind aufschiebend bedingte Ansprüche - wie die vorliegende Pensionsanwartschaft - nicht als Forderung aktivierbar? Entsprechende Anwendung der Grundsätze des Großen Senats des BFH zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 42/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 31.7.2008 14 K 1167/05 F

    Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 15 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger