22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · X R 42/08
Forderung, Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Phasengleiche Aktivierung, Realisationsprinzip
Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr
Kann eine vom Betriebsunternehmen erteilte Pensionszusage im Besitzunternehmen erfolgswirksam als Forderung erfasst werden, soweit sie eine verdeckte Gewinnausschüttung der Betriebskapitalgesellschaft an den versorgungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer darstellt oder sind aufschiebend bedingte Ansprüche - wie die vorliegende Pensionsanwartschaft - nicht als Forderung aktivierbar? Entsprechende Anwendung der Grundsätze des Großen Senats des BFH zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 42/08
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 31.7.2008 14 K 1167/05 F
Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 15 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger