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  • 21.09.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 4 · IX R 42/08

    Umwandlung, Anschaffungskosten, Eigenkapitalersatz, Halbabzugsverbot, Aufgabeverlust, Veräußerungsverlust, Finanzplandarlehen

    Letzte Änderung: 21. September 2009, 15:52 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Umwandlung - Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust - 1. Ist bei einer formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine AG bei der Beurteilung, ob Finanzierungsmittel (Darlehen, stille Beteiligung) eigenkapitalersetzend und damit bei § 17 EStG als nachträglich Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind, ausschließlich auf das für Aktiengesellschaften geltende Kapitalersatzrecht abzustellen und gilt dies auch dann, wenn die Finanzierungsmittel bereits der GmbH gegeben wurden und dort eigenkapitalersetzenden Charakter hatten? - 2. Verstößt das in § 3c Abs. 2 verankerte Halbabzugsverbot im Fall von Aufgabe- und Veräußerungsverlusten

    gegen das objektive Nettoprinzip?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 42/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.7.2008 2 K 2628/06 EFG 2008, 1602

    Normen: EStG § 17 Abs 4, EStG § 3c Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 25.06.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger