Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 9 · III R 75/08

    Kindergeld, Wohnsitz, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnung, Unterkunft, Türkei

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:03 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Hat eine die türkische Staatsangehörigkeit besitzende Asylbewerberin, die in einem Übergangswohnheim (einer Sammel-/Gemeinschaftsunterkunft -- nicht in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylVfG) untergebracht ist, einen Kindergeldanspruch, da sie die Voraussetzungen eines "Wohnens" nach Art. 2 Nr. 1d des Vorläufigen Europäischen Abkommens vom 11.12.1953 über Soziale Sicherheit (BGBl II 1956, 507) erfüllt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 75/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 31.7.2008 14 K 2206/06 Kg

    Normen: AO § 9, AO § 8, GG Art 59 Abs 2, AsylVfG § 47

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung