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  • 17.02.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · IV R 21/08

    Arbeitszimmer, Betriebsausgabe, Nutzung

    Letzte Änderung: 17. Februar 2011, 13:28 Uhr, Aufgenommen: 19. September 2008, 12:00 Uhr

    Sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer aus Ehegatten bestehenden GbR entsprechend den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen oder dem Nutzungsverhältnis durch die Ehegatten als Betriebsausgaben abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 21/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.6.2007 2 K 52/04

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b

    Erledigt durch: Urteil vom 23.09.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

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