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  • 19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33a Abs 1 · III R 48/05

    Unterhalt, Vermögen, Darlehen

    Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung bei unverwertbarem Vermögen: 1) Ist eigenes Vermögen der unterhaltenen Person auch dann schädlich, wenn es derzeit nicht verwertbar ist (hier: Mietwohngrundstück und land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bis zur Höhe des Kaufpreises belastet)? 2) Falls unschädliches Vermögen: Handelt es sich bei der Übernahme von Annuitäten für das selbstgenutzte Wohnhaus um Unterhaltsaufwendungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 48/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.6.2005 17 K 1731/03 E EFG 2005, 1441

    Normen: EStG § 33a Abs 1, BGB § 1601

    Erledigt durch: Urteil vom 29.05.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger