19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33a Abs 1 · III R 48/05
Unterhalt, Vermögen, Darlehen
Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung bei unverwertbarem Vermögen: 1) Ist eigenes Vermögen der unterhaltenen Person auch dann schädlich, wenn es derzeit nicht verwertbar ist (hier: Mietwohngrundstück und land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bis zur Höhe des Kaufpreises belastet)? 2) Falls unschädliches Vermögen: Handelt es sich bei der Übernahme von Annuitäten für das selbstgenutzte Wohnhaus um Unterhaltsaufwendungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 48/05
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.6.2005 17 K 1731/03 E EFG 2005, 1441
Normen: EStG § 33a Abs 1, BGB § 1601
Erledigt durch: Urteil vom 29.05.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger