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  • 20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 21/08

    Vorsteuerabzug, Gemischtgenutztes Grundstück, Eigene Wohnzwecke, Verwendung

    Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr

    Kann ein Unternehmer für den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teil eines gemischtgenutzten Grundstücks, welches im Übrigen steuerfrei vermietet wird, den Vorsteuerabzug geltend machen, weil die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf keine steuerfreie Vermietung darstellt und deshalb den Vorsteuerabzug nicht ausschließt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 V R 39/99; EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 -Seeling-)? Ist die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als sonstige Leistung gemäß § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG 1999 zu versteuern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 21/08

    Vorinstanz: Finanzgericht München 18.7.2007 3 K 2891/04

    Normen: UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG 1999 § 15 Abs 2 S 1 Nr 1, UStG 1999 § 3 Abs 9a S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.03.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger