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  • 22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 · VIII R 11/08

    Selbständige Arbeit, Verfassung, Einkommensteuer, Steueramnestie, Gleichbehandlung, Steuersatz, Bemessungsgrundlage

    Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:35 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2008, 11:11 Uhr

    Stellt es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar, dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit des Klägers nach §§ 18, 32a EStG in vollem Umfang versteuert werden, während hinterzogene Einnahmen nach dem StraBEG nur zu 60 % der Besteuerung unterworfen werden und einem Steuersatz von lediglich 25 % unterliegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 11/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.3.2008 14 K 5045/04

    Normen: EStG § 18, EStG § 32a, StraBEG, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 31.08.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger