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  • 31.07.2008 · Erledigtes Verfahren · GG Art 3 Abs 1 · 1 BvR 1956/06

    Steuerberaterberuf, Angestelltentätigkeit

    Letzte Änderung: 31. Juli 2008, 18:17 Uhr, Aufgenommen: 31. Juli 2008, 18:17 Uhr

    Unvereinbarkeit des Steuerberaterberufs mit Angestelltentätigkeit

    -- Verfassungsbeschwerde --

    (Dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wurde mit Beschluss vom 17.08.2006 entsprochen. Mit Beschluss vom 6.2.2007 wurde die einstweilige Anordnung für die Dauer von weiteren 6 Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.)

    Gericht: Bundesverfassungsgericht

    Aktenzeichen: 1 BvR 1956/06

    Vorinstanz: BFH vom 13.6.2006 VII B 13/06

    Normen: GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1, StBerG § 57 Abs 4 Nr 2

    Erledigt durch: Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Verfassungsbeschwerde am 16.5.2008