23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 21/08
Erhaltungsaufwand, Herstellungsaufwand, Wesentliche Verbesserung, Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung, Standardsprung
Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr
Abgrenzung Erhaltungs-/Herstellungsaufwand bei Sanierung von Mehrfamilienhäusern - Spricht eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung für eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar im Anschluss an den Erwerb das Siebenfache des Gebäudekaufpreises für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an allen vom BFH für entscheidend gehaltenen Gewerken (Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallationen und Fenster) aufwendet - Ist ein einem solchen Fall von einem Standardsprung auszugehen, ohne dass eine ins Einzelne gehende Untersuchung notwendig ist, an welchen Gewerken die Maßnahmen zu einem Standardsprung geführt haben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 21/08
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 17.4.2008 10 K 2007/04
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 22.09.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger