23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 3 S 9 · IX R 19/08
Veräußerungsgeschäft, Verlustvortrag, Verlustverrechnung, Verlustfeststellung, Gesonderte Feststellung
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr
Verlustverrechnung ohne Verlustfeststellungsverfahren - Kann der im Jahr 2002 erlittene - dem Finanzamt gegenüber nicht erklärte und deshalb im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid für 2002 nicht berücksichtigte - Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 23 EStG mit den im Jahr 2003 erzielten Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 23 EStG ohne gesondertes Verlustfeststellungsverfahren gem. § 10d Abs. 4 EStG verrechnet werden oder bedarf es hierzu gem. § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG 2007 i.V. mit § 23 Abs. 3 Satz 9 zweiter Halbsatz EStG 2007 einer gesonderten Feststellung des Verlustvortrags auf den 31.12.2002 gem. § 10d Abs. 4 EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 19/08
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 9.11.2007 1 K 178/06
Normen: EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 52 Abs 39 S 7, EStG § 10d Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 28.10.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung