15.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa · VIII R 23/08
Rentenbesteuerung, Leibrente, Ertragsanteil, Verfassung, Selbständige Arbeit, Verlust, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Kraftfahrzeug, Arbeitgeber, Überlassung
Letzte Änderung: 15. Februar 2012, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr
1. Besteuerung einer durch freiwillige Versicherungspflicht und Nachentrichtung von Beiträgen begründeten Altersrente nach Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz: Liegt eine verfassungswidrige Mehrfachbesteuerung mit einem Besteuerungsanteil von 50 % vor, weil die Rentenbeiträge ausschließlich aus versteuertem Einkommen entrichtet wurden; ist diese Leibrente daher nur mit einem Ertragsanteil von 20 % zu versteuern?2. Nichtanerkennung von Verlusten aus selbständiger Tätigkeit wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht: Ist die Gestellung eines Pkw durch den ehemaligen Arbeitgeber als Honorar für eine Beratertätigkeit des Revisionsklägers für seinen ehemaligen Arbeitgeber anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 23/08
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 20.5.2008 1 K 43/08
Normen: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, GG Art 3 Abs 1, EStG § 18
Erledigt durch: Urteil vom 24.08.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger