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  • 21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 19/08

    Betriebsausgabe, Freiberufler, Betriebsvermögen, Beteiligung, Schuldzinsen, Finanzierung, Verfassung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr

    Gehört die Beteiligung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an einem IT-Unternehmen zu dessen Betriebsvermögen mit der Folge, dass die Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung als Betriebsausgaben abzugsfähig sind? Darf bei der Beurteilung, ob notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers vorliegt, auf das Merkmal der "nötigen sachlichen Nähe" abgestellt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 19/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 23.4.2008 7 K 9382/05 B

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 18, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.01.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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