21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · KN 2003 Pos 8504 UPos 5080 · VII R 20/07
Einreihung, Tarifierung
Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2008, 11:14 Uhr
Einreihung von Spulen, bestehend aus einem ringförmigen Spulenkern aus Metall, versehen mit zwei separierten, gleichen Wicklungen aus Kupferdraht, der auf einer Grundplatte aus Kunststoff befestigt ist, Drahtenden zu Anschlüssen führend, als Drosselspulen oder als elektrische Transformatoren.Dürfen Drossel- oder Selbstinduktionsspulen nur aus einer Wicklung bestehen und müssen die Betriebsströme und symmetrischen Störströme gedrosselt werden?Setzt die Einreihung als Transformator voraus, dass die Wicklungen verschiedenartig angeordnet sind und dass eine Umwandlung von Strom und/oder Spannung erfolgt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 20/07
Vorinstanz: Finanzgericht München 3.5.2007 14 K 2388/04
Normen: KN 2003 Pos 8504 UPos 5080, KN 2003 Pos 8503 UPos 3290
Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger