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  • 22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · IV R 12/08

    Provision, Kaufpreis, Einlage, Betriebseinnahme

    Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:10 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr

    Ist die Zahlung einer Maklerprovision an eine GmbH & Co. KG für die Vermittlung einer Grundstücksveräußerung als verdeckte Kaufpreiszahlung an deren Gesellschafter anzusehen und deshalb nicht als Betriebseinnahme, sondern als Einlage zu erfassen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 12/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 7.3.2007 11 K 437/06

    Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 15

    Erledigt durch: Urteil vom 09.09.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger