22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · IV R 12/08
Provision, Kaufpreis, Einlage, Betriebseinnahme
Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:10 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr
Ist die Zahlung einer Maklerprovision an eine GmbH & Co. KG für die Vermittlung einer Grundstücksveräußerung als verdeckte Kaufpreiszahlung an deren Gesellschafter anzusehen und deshalb nicht als Betriebseinnahme, sondern als Einlage zu erfassen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 12/08
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 7.3.2007 11 K 437/06
Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 15
Erledigt durch: Urteil vom 09.09.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger