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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 Nr 1 · IX R 11/08

    Erbschaft, Darlehen, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung, Ablösung, Pflichtteil, Anschaffungskosten

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr

    Schuldzinsenabzug für Darlehen zur Ablösung von als Sicherheit für fremde Schulden bestellte Hypotheken - Schuldzinsen für Darlehen, die der Ablösung von Verbindlichkeiten des Bruders dienten, welche durch Hypotheken an den von der Klägerin geerbten - unter Zwangsverwaltung stehenden - Grundstücken abgesichert waren, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, weil damit die drohende Zwangsvollstreckung in die Grundstücke abgewendet und durch die Beendigung der Zwangsverwaltung die Erzielung von Vermietungseinkünften eröffnet wurde - Unterliegen die für den Bruder vorgenommenen Darlehensablösungen der AfA?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 11/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 23.1.2008 4 K 3554/07

    Normen: EStG § 9 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 4, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger