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  • 21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 122 Abs 3 · VIII R 8/08

    Bevollmächtigter, Vollmacht, Widerruf, Niederlegung, Bestellung, Beendigung, Bekanntgabe

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:27 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr

    Ist eine einseitige Niederlegung des anwaltlichen Mandats ohne Kenntnis des Mandanten bzw. der einseitige Widerruf einer Empfangsvollmacht ohne Kenntnis des Vollmachtgebers wirksam? Führt die Bestellung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten automatisch zur Beendigung einer bereits bestehenden Vollmacht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 8/08

    Vorinstanz: Finanzgericht München 8.2.2007 11 K 3990/04

    Normen: AO § 122 Abs 3, AO § 80, BGB § 168

    Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger