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  • 21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 · I R 19/04

    Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht, Künstler, Ausland, Gemeinschaftsrecht, Übermaßbesteuerung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Gemeinschaftsrechtswidrige Übermaßbesteuerung durch Steuerabzug für Vermittlungsleistungen von ausländischen Künstlergruppen?

    Führt die Anmeldung der Abzugsteuern für den inländischen Auftritt einer ausländischen Künstlergruppe, die durch ein ausländisches Veranstaltungsunternehmen vermittelt wurde, durch eine inländische GmbH zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Übermaßbesteuerung, weil gegen Dritte keine die Besteuerung ausgleichenden Aufwendungsersatzansprüche bestünden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 19/04

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 10.1.2003 3 K 3379/98

    Normen: EStG § 50 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d, EStG § 49 Abs 1 Nr 6

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 07.11.2007.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger