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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 2 S 1 · III R 88/03

    Aufenthaltsbefugnis, Ausländer, Verfassung, Spätaussiedler, Kindergeld

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kindergeldanspruch der mit Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamts, unter Erteilung eines Registrierscheins aus Polen eingereisten Klägerin, wenn diese später nicht als Spätaussiedler anerkannt worden ist, in den Streitjahren nicht über eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis i.S. von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG verfügt hat, ihr erst nach den Streitjahren eine Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist und sie nunmehr eingebürgert worden ist? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 88/03

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 18.9.2003 14 K 142/02 EFG 2004, 764

    Normen: EStG § 62 Abs 2 S 1, GG Art 116 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1

    Erledigt durch: Beschluss vom 24.10.2007 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Verwaltung