21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 Abs 1 S 1 · III R 13/08
Neuheit, Wirtschaftsgut, Verwendung
Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:10 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr
Demonstrationsläufe einer CNC-Steuerung als Ingebrauchnahme? Ist eine Drehmaschine mit 295 Betriebsstunden auch dann nicht mehr neu, wenn nur das Steuerungsprogramm gelaufen ist? Stellt bereits die teilweise Verwendung der Maschine (hier zu Werbe- und Vorführzwecken) eine bestimmungsgemäße Verwendung dar?
Unvollständige Sachverhaltsermittlung und fehlende Hinweise des FG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 13/08
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 20.12.2007 1 K 379/05
Normen: InvZulG § 2 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.04.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger