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  • 21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 Abs 1 S 1 · III R 13/08

    Neuheit, Wirtschaftsgut, Verwendung

    Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:10 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr

    Demonstrationsläufe einer CNC-Steuerung als Ingebrauchnahme? Ist eine Drehmaschine mit 295 Betriebsstunden auch dann nicht mehr neu, wenn nur das Steuerungsprogramm gelaufen ist? Stellt bereits die teilweise Verwendung der Maschine (hier zu Werbe- und Vorführzwecken) eine bestimmungsgemäße Verwendung dar?
    Unvollständige Sachverhaltsermittlung und fehlende Hinweise des FG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 13/08

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 20.12.2007 1 K 379/05

    Normen: InvZulG § 2 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 07.04.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger