21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 1 Nr 2 · III R 85/03
Pflegekind, Ausländer, Kindergeld
Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Lebt der Kläger zusammen mit der Lebensgefährtin und deren Tochter in einem Haushalt und besteht somit ein Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes mit einem leiblichen Elternteil, kann dann die Tochter entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG kindergeldrechtlich als Pflegekind des Klägers zu berücksichtigten sein, wenn der Lebensgefährtin, einer Ausländerin ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis, selbst kein Kindergeld zusteht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 85/03
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.6.2003 1 K 382/01 EFG 2003, 1629
Normen: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 62 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.04.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung