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  • 21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 1 Nr 2 · III R 85/03

    Pflegekind, Ausländer, Kindergeld

    Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Lebt der Kläger zusammen mit der Lebensgefährtin und deren Tochter in einem Haushalt und besteht somit ein Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes mit einem leiblichen Elternteil, kann dann die Tochter entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG kindergeldrechtlich als Pflegekind des Klägers zu berücksichtigten sein, wenn der Lebensgefährtin, einer Ausländerin ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis, selbst kein Kindergeld zusteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 85/03

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.6.2003 1 K 382/01 EFG 2003, 1629

    Normen: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 62 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.04.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung