21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 · III R 110/07
Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Betriebsaufgabe, Zurechnung
Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2008, 10:48 Uhr
Fortbestehender Gewerbebetrieb: Kann die Handelsvertretung der Einzelunternehmerin nach Aufgabeerklärung und Veranlagung eines Veräußerungsgewinns trotz Übertragung des gesamten Vermögens auf eine GmbH und dem Fehlen jeglicher Betriebseinnahmen und -ausgaben in den folgenden neun Jahren fortbestehen, so dass eine Ausgleichzahlung nach § 89b HGB dem Einzelunternehmen zuzurechnen ist?
Diverse Verfahrensmängel u.a. fehlende Sachaufklärung zum Fortbestehen einer Haupt- /Untervertretung und Nichtberücksichtigung von aktenkundigen Tatsachen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 110/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.3.2006 8 K 3816/03 G
Normen: GewStG § 2 Abs 1, HGB § 89b, EStG § 15 Abs 2 S 1, FGO § 96
Erledigt durch: Urteil vom 26.11.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger