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  • 21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 · III R 110/07

    Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch, Betriebsaufgabe, Zurechnung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2008, 10:48 Uhr

    Fortbestehender Gewerbebetrieb: Kann die Handelsvertretung der Einzelunternehmerin nach Aufgabeerklärung und Veranlagung eines Veräußerungsgewinns trotz Übertragung des gesamten Vermögens auf eine GmbH und dem Fehlen jeglicher Betriebseinnahmen und -ausgaben in den folgenden neun Jahren fortbestehen, so dass eine Ausgleichzahlung nach § 89b HGB dem Einzelunternehmen zuzurechnen ist?
    Diverse Verfahrensmängel u.a. fehlende Sachaufklärung zum Fortbestehen einer Haupt- /Untervertretung und Nichtberücksichtigung von aktenkundigen Tatsachen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 110/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.3.2006 8 K 3816/03 G

    Normen: GewStG § 2 Abs 1, HGB § 89b, EStG § 15 Abs 2 S 1, FGO § 96

    Erledigt durch: Urteil vom 26.11.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger