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  • 22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 9 S 4 · XI R 3/08

    Partyservice, Sonstige Leistung, Lieferung, Verzehr an Ort und Stelle, Ermäßigter Steuersatz

    Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr

    Führt im Zusammenhang mit der Lieferung von verzehrfertigen Speisen eines Partyservices

    a) allein die Zurverfügungstellung der Gedecke,

    b) die Zurverfügungstellung und anschließende Reinigung der Gedecke

    insgesamt zu einer mit dem Regelsteuersatz zu besteuernden sonstigen Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 Sätze 4 und 5 UStG oder zu einer mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuernden Lieferung gemäß § 3 Abs. 1 UStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 3/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 13.11.2006 15 K 3123/03 U

    Normen: UStG § 3 Abs 9 S 4, UStG § 3 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.04.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger