24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 231 Abs 1 · IX R 2/08
Eigenheimzulage, Rückforderung, Verjährung, Zahlungsverjährung
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr
Rückforderung der Eigenheimzulage - War zum Zeitpunkt des Erlasses des Rückforderungsbescheids bereits Zahlungsverjährung eingetreten - Verliert eine Unterbrechung der Verjährung durch einen rechtswidrigen Rückforderungsbescheid zumindest dann ihre Wirkung, wenn eine rückwirkende Aufhebung des Rückforderungsbescheids erfolgt ist - Verstößt das Urteil des FG gegen formelles (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und materielles (§ 231 Abs. 1 AO) Recht, weil es sich nur mit dem Eigenheimzulagen-Rückforderungsbescheid, nicht aber mit der vom Finanzamt gewährten Aussetzung der Vollziehung als möglichen Unterbrechungsgrund der Zahlungsverjährung auseinandersetzt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 2/08
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 6.12.2007 2 K 1818/07
Normen: AO § 231 Abs 1, AO § 37 Abs 2, EigZulG § 11 Abs 6, EigZulG § 13 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, GG Art 103 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung