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  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 231 Abs 1 · IX R 2/08

    Eigenheimzulage, Rückforderung, Verjährung, Zahlungsverjährung

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr

    Rückforderung der Eigenheimzulage - War zum Zeitpunkt des Erlasses des Rückforderungsbescheids bereits Zahlungsverjährung eingetreten - Verliert eine Unterbrechung der Verjährung durch einen rechtswidrigen Rückforderungsbescheid zumindest dann ihre Wirkung, wenn eine rückwirkende Aufhebung des Rückforderungsbescheids erfolgt ist - Verstößt das Urteil des FG gegen formelles (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und materielles (§ 231 Abs. 1 AO) Recht, weil es sich nur mit dem Eigenheimzulagen-Rückforderungsbescheid, nicht aber mit der vom Finanzamt gewährten Aussetzung der Vollziehung als möglichen Unterbrechungsgrund der Zahlungsverjährung auseinandersetzt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 2/08

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 6.12.2007 2 K 1818/07

    Normen: AO § 231 Abs 1, AO § 37 Abs 2, EigZulG § 11 Abs 6, EigZulG § 13 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, GG Art 103 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung