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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 6 · III R 56/01

    Kinderlastenausgleich, Kinderfreibetrag, Kontaktpflege, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist der steuerliche Kinderlastenausgleich eines barunterhaltspflichtigen geschiedenen/getrennt lebenden Elternteils in den Streitjahren 1991 bis 1995 nach dem Wegfall des Besucherfreibetrags nach § 33a Abs. 1a EStG verfassungsgemäß, wenn der für das Kinderexistenzminimum gewährte Kinderfreibetrag keine Aufwendungen für die Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses beinhaltet und diese Kosten auch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 56/01

    Vorinstanz: Finanzgericht München 19.11.1997 13 K 1979/97 EFG 2006, 503

    Normen: EStG § 32 Abs 6, EStG § 33a Abs 1a, GG Art 1, GG Art 3, GG Art 6

    Erledigt durch: Urteil vom 27.09.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger