22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · IV R 62/07
Gewerblicher Grundstückshandel, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:28 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr
Erzielt eine GbR mit der Veräußerung eines unfertigen Objekts an eine GmbH gewerbliche Einkünfte aus einem Grundstückshandel, da ihr der anschließende Weiterverkauf von 100 Wohnungen durch die GmbH aufgrund Gestaltungsmissbrauchs zuzurechnen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 62/07
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 19.7.2007 14 K 519/03
Normen: EStG § 15 Abs 2, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger