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  • 22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · IV R 62/07

    Gewerblicher Grundstückshandel, Gestaltungsmissbrauch

    Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:28 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr

    Erzielt eine GbR mit der Veräußerung eines unfertigen Objekts an eine GmbH gewerbliche Einkünfte aus einem Grundstückshandel, da ihr der anschließende Weiterverkauf von 100 Wohnungen durch die GmbH aufgrund Gestaltungsmissbrauchs zuzurechnen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 62/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 19.7.2007 14 K 519/03

    Normen: EStG § 15 Abs 2, AO § 42

    Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger