19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4 · II R 46/07
Erbschaftsteuer, Stiftung, Familienstiftung, Bezugsberechtigter
Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr
Erbschaftsteuer bei Stiftung:
1. Liegt "wesentliches Interesse" der Familie schon allein deshalb vor, weil Einfluss auf die Geschäftsführung genommen werden kann und somit Zugriff auf die Verwendung des Stiftungsvermögens gegeben ist; oder aber ist "wesentliches Interesse" zu verneinen, da nur theoretische Bezugsberechtigung der Familie besteht?
2. Dient die Stiftung wesentlich dem Interesse der Familie, oder dem Fortbestehen der Gesellschaft als Geschäftsbetrieb?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 46/07
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 5.9.2007 14 K 5016/03 B
Normen: ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 18.11.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung