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  • 21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 1 Nr 1 · X R 40/07

    Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Freibetrag, Steuerermäßigung

    Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn: Hat der Kläger seinen ganzen Betrieb veräußert und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit beendet? Stehen ihm deshalb für den erzielten Veräußerungsgewinn die Steuervergünstigungen des § 16 Abs. 4 und des § 34 EStG zu oder wurde die Tätigkeit über einen mit dem Erwerber vereinbarten Beratervertrag im bisherigen Beschäftigungsfeld fortgesetzt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 40/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.4.2007 12 K 5766/04 E

    Normen: EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 4, EStG § 34

    Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger