21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 1 Nr 1 · X R 40/07
Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Freibetrag, Steuerermäßigung
Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr
Steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn: Hat der Kläger seinen ganzen Betrieb veräußert und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit beendet? Stehen ihm deshalb für den erzielten Veräußerungsgewinn die Steuervergünstigungen des § 16 Abs. 4 und des § 34 EStG zu oder wurde die Tätigkeit über einen mit dem Erwerber vereinbarten Beratervertrag im bisherigen Beschäftigungsfeld fortgesetzt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 40/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.4.2007 12 K 5766/04 E
Normen: EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 4, EStG § 34
Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger