21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 4 · IX R 1/08
Entnahme, Stille Reserven, Anbau, Restwertabschreibung, Absetzung für Abnutzung
Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr
AfA-Bemessungsgrundlage nach Gebäudeentnahme aus dem Betriebsvermögen - Kann für die bei der Entnahme eigenbetrieblich genutzter Büroräume ins Privatvermögen aufgelösten und versteuerten stillen Reserven die lineare AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG in Anspruch genommen werden oder schließt § 4 Abs. 3 FördG eine Abschreibung der durch die Entnahme aufgedeckten stillen Reserven aus - Kann für den Anbau an den 1995 sanierten Altbau eine Restwertabschreibung gem. § 4 Abs. 3 FördG in Anspruch genommen werden, weil es sich hierbei nicht um ein selbständig abnutzbares Wirtschaftsgut, sondern um nachträgliche Herstellungskosten des Altbaus handelt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 1/08
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 5.12.2007 7 K 147/06
Normen: EStG § 7 Abs 4, FöGbG § 4 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger