20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 25a · V R 73/07
Antiquität, Differenzbesteuerung, Einlage, Lieferung, Unternehmensvermögen
Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr
1. Handelt es sich bei ursprünglich für den privaten Bereich angeschaffte Antiquitäten, die in eine GbR eingebracht wurden, um Ware, die eine Lieferung an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet i.S.v. § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG 1993/1999 darstellt oder um aus dem nicht unternehmerischen in den unternehmerischen Bereich überführte Ware (Einlage)?
2. Kann für den Verkauf dieser Antiquitäten die Differenzbesteuerung des § 25a UStG 1993/1999 angewendet werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 73/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 15.8.2007 4 K 5412/03
Normen: UStG 1993 § 25a, UStG 1999 § 25a, EWGRL 388/77 Art 26a Teil A Buchst e
Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung