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  • 19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 14 Abs 1 · V R 59/07

    Rechnung, Vorsteuerabzug, Bezeichnung

    Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Ist die Leistung in der Rechnung hinreichend bestimmt und die Rechnung für den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn in der Rechnung die Umsätze nur allgemein "für Kontroll- und Beratungsleistungen" bezeichnet wurden und die ausführenden Ingenieure ihre Tätigkeit für den Unternehmer bestätigten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 59/07

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 8.11.2006 1 K 2702/04

    Normen: UStG 1993 § 14 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 08.10.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung