19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 14 Abs 1 · V R 59/07
Rechnung, Vorsteuerabzug, Bezeichnung
Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr
Ist die Leistung in der Rechnung hinreichend bestimmt und die Rechnung für den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn in der Rechnung die Umsätze nur allgemein "für Kontroll- und Beratungsleistungen" bezeichnet wurden und die ausführenden Ingenieure ihre T ätigkeit für den Unternehmer bestätigten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 59/07
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 8.11.2006 1 K 2702/04
Normen: UStG 1993 § 14 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 08.10.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung