23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 4 Nr 8 Buchst g · XI R 49/07
Vorsteuerabzug, Kraftfahrzeughandel, Garantie, Einheitliche Leistung, Reparatur, Versicherung
Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
1. Unterliegen die von den Fahrzeugkäufern gezahlten Garantieprämien und die von der Versicherungsgesellschaft dem Händler gezahlten - vertragsanzahlabhängigen - Provisionen der Umsatzsteuer, wenn ein Kraftfahrzeughändler bei der Veräußerung von Kraftfahrzeugen den Käufern den Abschluss einer - bei einer Versicherungsgesellschaft (rück-) versicherten - Garantievereinbarung anbietet, die diesen einen Anspruch auf Durchführung von Reparaturen wahlweise durch den Händler oder eine Drittwerkstatt verschafft?
2. Liegt hinsichtlich der Eigenreparaturen wegen der Verpflichtung des Händlers zu deren unentgeltlicher Durchführung eine echte nicht steuerbare Schadensersatzleistung vor, die den Vorsteuerabzug in Bezug auf die für sie verwendeten Eingangsumsätze (Gemeinkosten, Ersatzteile) nicht berührt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 49/07
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 21.9.2005 2 K 109/03 EFG 2005, 1973
Normen: UStG 1993 § 4 Nr 8 Buchst g, UStG 1993 § 4 Nr 10 Buchst b
Erledigt durch: Urteil vom 10.02.2010, durcherkannt.
I.2. Berichtigungen
In der Liste der beim Bundesfinanzhof erledigten Revisionen vom 19.03.2010 haben sich die folgenden Daten geändert:
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Rechtsmittelführer: Verwaltung